Pflegehase
Gemäß Sozialgesetzbuch haben pflegebedürftige Versicherte einen gesetzlichen Erstattungsanspruch auf zum Verbrauch bestimmter Pflegemittel im Wert von bis zu 60,00€ pro Monat. Die folgenden zwei Bedingungen müssen erfüllt sein, damit der gesetzliche Anspruch bei der Pflegekasse geltend gemacht werden kann:
Der Versicherte …
Hat einen Pflegegrad.
Lebt in einem häuslichen Umfeld